© Klaus Graf 2001
Preprint des Beitrags zum Tagungsband der Tagung Principes, Greifswald 2000
Am 19. Juli 1462, keinen Monat nach seinem triumphalen Sieg in der Schlacht bei Seckenheim am 30. Juni, stiftete Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche zum Gedächtnis der beiden Siege bei Pfeddersheim 1460 und Seckenheim eine auf ewige Zeit abzuhaltende jährliche Prozession in seiner Residenzstadt Heidelberg. Die ausführliche "Ordnung der process [...] der zwy stryte wegen" spricht zunächst die mehrfachen "erlichen sygke gein unsern finden" an, an erster Stelle den bei Pfeddersheim 1460 gegen den Erzbischof von Mainz, Graf Ludwig von Veldenz und den Grafen von Leiningen, die den Aussteller "mutwilliglich" bekriegt hätten. Es seien etwa 126 Edle mit zwei Bannern, die kurz charakterisiert werden, gefangengenommen worden. Bei Seckenheim 1462 habe man den Bischof von Metz, Markgraf Karl von Baden und Graf Ulrich von Württemberg mit ihren später im Stift zum Heiligen Geist aufgehängten Bannern gefangengenommen und zusammen mit etwa 140 Edlen nach Heidelberg verbracht. Dadurch habe man hoffentlich einen "gemeynen langwirigen friden" erlangt. Aus Dankbarkeit gegenüber dieser Guttat Gottes errichtet Friedrich eine jährliche Prozession auf den Sonntag nach St. Peter und Paul, die nach dem Vorbild der Fronleichnamsprozession mit den Kerzen des Stadtrats und der Zünfte abgehalten werden soll. Prozessionsweg und Liturgie werden genau vorgeschrieben. Wie bei der Fronleichnamsprozession (der vornehmsten jährlichen Prozession) trugen Ratsmitglieder den Baldachin über dem Sakrament, und es wurden Rosen oder andere Blumen vor diesem ausgestreut. In der Heiliggeistkirche hat "ein herlich predige und darinn ein sunderlich gedechtnuße beyder obgemelten geschichte" zu erfolgen [Anm. 1]. Auch die Heidelberger Universitätsangehörigen waren verpflichtet, an den Feierlichkeiten teilzunehmen, wie man aus der um 1471 verfaßten Reimchronik Michel Beheims erfährt: "ewig als lang steet die welt" solle die "kirchfarte und process" begangen werden [Anm. 2].
Die genauen Angaben zu den beiden Schlachten und die angeordnete historische Belehrung in der Predigt lassen erkennen, daß es dem Pfalzgrafen um die Verewigung seines Tatenruhms ging. Die Prozessionsordnung setzt Friedrichs Fehdegegner ins Unrecht, rechtfertigt das kriegerische Einschreiten und stilisiert den Wittelsbacher zum Friedensfürsten, dem Gottes Gnade zuteil wurde. Von einem Totengedenken für die Gefallenen ist bezeichnenderweise nicht die Rede. Ein solches hat erst Friedrichs Nachfolger Philipp gestiftet, als er 1478 ein wöchentliches Seelenamt in der Heidelberger Schloßkapelle für die im Dienst der Kurpfalz Gefallenen einrichtete. Die Schlacht von Seckenheim wird in dieser Urkunde [Anm. 3] zwar nicht eigens erwähnt, aber im gleichen Jahr hatte der Kurfürst bereits die Prozessionsordnung von 1462 geändert [Anm. 4].
Über die Kriegstaten des Kurfürsten konnte man sich in der frühen Neuzeit auf einer - nicht näher datierbaren - deutschsprachigen Inschriftentafel in der Heidelberger Heiliggeistkirche unterrichten lassen. Sie stellt zugleich eine Erläuterung der dort aufgehängten eroberten Fahnen des Feindes dar [Anm. 5]. Am Schauplatz der Schlacht bei Seckenheim erinnerte ein weithin sichtbares monumentales Kruzifix als Siegesdenkmal an das Ereignis. Seine ebenfalls deutschsprachige Inschrift läßt die Totenmemoria zurücktreten zugunsten der Betonung der Niederlage der Gegner. Sogar die Ritterschläge nach der Schlacht finden Erwähnung [Anm. 6].
Ob eine in Quellen des 16. Jahrhunderts erwähnte Tapisserie mit einer Darstellung der Seckenheimer Schlacht im Heidelberger Schloß [Anm. 7] von Friedrich oder - was viel wahrscheinlicher ist - von einem seiner Nachfolger in Auftrag gegeben wurde, läßt sich nicht sicher entscheiden. Eher möchte ich eine Datierung in die Zeit Friedrichs für einen Bildteppich zur Eroberung des Schlosses Lützelstein im Jahr 1452 erwägen, den die Flersheimer Chronik im 16. Jahrhundert erwähnt. Dieser Quelle geht es um das Andenken an den 1473 gestorbenen Friedrich von Flersheim, auf dessen Rat die Eroberung Lützelsteins zurückgeführt wird. Zum Beweis verweist die Chronik darauf, daß die "Pfaltz inen in dem tuech, so sie wurckhen hat lassen, wie Lutzelstein, das schloss, belegert unnd erobert, furnemblich zu einer gedechtnus in dasselb thuech fur anndern bekhenntlich wurckhen lassen, als das noch bey der Pfaltz zu sehen ist" [Anm. 8]. Leider ist diese Darstellung, die aber auch nicht mit völliger Sicherheit der Zeit Friedrichs zugewiesen werden kann, ebensowenig erhalten wie das sich auf die gleiche Eroberung beziehende große Wandbild im Saarbrücker Schloß Johanns III. von Saarbrücken, eines Verbündeten Friedrichs. Der entsprechende Saal (nach 1602 abgebrochen) wurde "der Lützelstein" genannt [Anm. 9].
An Erinnerungsmedien kamen bis hierher zur Sprache: das jährliche Ritual des Schlachtenjahrtags, Beutefahnen, Inschriften, ein Siegesdenkmal, Bildteppiche und Wandbilder. Zum Gedächtniskreuz formulierte Hanns Hubach: "Die Errichtung des Monuments war [...]Teil einer ganzen Reihe aufeinander abgestimmter propagandistischer Unternehmungen Friedrichs mit dem Ziel, eine gebührende, sowohl der Bedeutung des Ereignisses als auch der Person des siegreichen Fürsten gerecht werdende memoria für alle Zeiten sicherzustellen; dies galt im kirchlichen wie im weltlichen Bereich gleichermaßen" [Anm. 10]. Ich möchte in diesem Beitrag versuchen, die erwähnten Zeugnisse [Anm. 11] zum "Ruhmeswerk" [Anm. 12] Pfalzgraf Friedrich des Siegreichen historisch einzuordnen. Dabei werde ich mich aber auf die folgenden Gattungen nichtschriftlicher Erinnerungsmedien beschränken: 1. Erinnerungsfeste, 2. Historienbilder auf Teppichen und Palastwänden, 3. Denkmäler und Bauten. Ich werde aber auch diese nur sehr skizzenhaft behandeln können [Anm. 13]. Es geht mir also um die prospektive Dimension des Erinnerns.
Zuvor aber sind noch einige Sätze zur Bedeutung des Ruhmesgedankens für Friedrich den Siegreichen angebracht. 1476 starb Friedrich und wurde im Heidelberger Franziskanerkloster beigesetzt. Das Tumbagrab aus Marmor wurde 1693 zerstört, die lateinische Inschrift ist nur abschriftlich überliefert. Friedrich wird darin als Heil des Vaterlands und Schrecken der Räuber bezeichnet ("salus patriae, praedonum fulmen"). Indem der Text den Sieg über drei erlauchte Feinde erwähnt, spielt er auf die Schlacht von Seckenheim an. Abschließend heißt es, die Tugend sei Gefährtin seines Lebens gewesen, der Ruhm Begleiter seines Todes: "fuit eius vitae virtus socia, gloria mortis comes" [Anm. 14]. Friedrichs Tugend garantiert also seinen Nachruhm (gloria). "Der siegreiche Fürst im Entwurf der Gelehrten" - was Jan-Dirk Müller in einem 1989 publizierten Aufsatz dargelegt hat, braucht hier nicht wiederholt zu werden. Die Frühhumanisten an Friedrichs Heidelberger Hof Umkreis stilisierten ihn zum "princeps invictissimus" und rühmten seine Kriegstaten in lateinischen Gedichten [Anm. 15]. Sein Hofkaplan Matthias von Kemnat und der eng mit ihm kooperierende Reimpublizist Michel Beheim stellten den Fürsten in den Mittelpunkt ihrer umfangreichen historiographischen Werke, beide verfaßt in der Volkssprache [Anm. 16]. Für Matthias von Kemnat und andere Autoren stand fest, daß vor allem der Dichter die Taten eines Herrschers in "ewiger gedechtnus" zu bewahren in der Lage sei [Anm. 17]. Matthias zog in der Vorrede zu seiner Chronik die Parallele seines "Helden" zu Alexander dem Großen. Der vom Rückblick auf das Vorbild der antiken Erinnerungskultur angespornte Diskurs über den Ruhm hatte in den Heidelberger Gelehrtenzirkeln jener Zeit offenbar seinen festen Platz.
Bei der Suche nach einem zeitgenössischen Vorbild für Friedrichs Selbstdarstellung stößt man schnell auf den Burgunderherzog Karl den Kühnen, an den sich Friedrich zeitweilig politisch eng anlehnte [Anm. 18]. Die sogenannte "Ruhmsucht" Karls ist der Forschung geläufig [Anm. 19]. Karls antikisierender Heroenkult - Aby Warburg hat von "burgundischer Antike" gesprochen [Anm. 20] - fand eine gewisse Parallele in den Interessen Friedrichs. Petrus Antonius de Clapis strich heraus, der Pfälzer Fürst habe Tag und Nacht die Taten Hektors, Hannibals und Pyrrhus' gelesen, um deren Ruhm und Tugend nachzueifern [Anm. 21]. Zur Übernahme burgundischer Hofkultur am Heidelberger Hof kann auf eine allerdings erst über ein Jahrhundert später faßbare Anekdote hingewiesen werden: Friedrich habe von seinem Freund Karl ein kostbares, aber sehr kurzes Kleidungsstück erhalten, das er aus Gründen der Scham mit einer breiten Tasche getragen habe [Anm. 22].
Friedrich ließ sich als der siegreiche Löwe feiern, und er propagierte, wie Harald Drös gezeigt hat, das Löwenwappen als pfälzisches Wappen [Anm. 23]. Eine Ahnenreihe auf einem Holzschnitt von 1559 symbolisiert Friedrichs Siege heraldisch originell mit einem Wappen, das sich aus den Wappen der besiegten Feinde zusammensetzt und auf dem der gekrönte Löwe thront. Es liegt nahe, diese Darstellung der Zeit Friedrichs zuzuweisen, doch beweisen läßt sich dies derzeit nicht. Der erwähnte Holzschnitt wird auf eine nur in schriftlichen Quellen überlieferte Ahnenreihe im Heidelberger Schloß bezogen, die von Hanns Hubach in die Regierungszeit Friedrichs datiert wird [Anm. 24]. Dies wäre ein sehr frühes Beispiel einer "Ahnengalerie". Allerdings ist die Überlieferung alles andere als klar. Als ältestes Zeugnis für die Existenz der Wittelsbacher-Bilder gilt Ladislaus Sunthaim, der Verse zitiert, die textlich weitgehend mit der späteren Überlieferung der Bildbeischriften übereinstimmen. Sunthaim sagt jedoch nichts über den Kontext der Verse, die noch die Kinder-Generation des Pfalzgrafen Philipp erfassen (sie reichen bis zu seiner Tochter Helena). Zu Friedrich heißt es dort [Anm. 25]:
Fridrich het selten frid
Drey fursten er ains tags bestrit
Herrayß was oft sein kurtzweil
Die pfaltz erweitert er vil meil
Es ist durchaus denkbar, daß die Verse ursprünglich zu einer handschriftlich überlieferten Quelle gehörten, bevor sie dann als Beschriftung der Wandbilder sekundär Verwendung fanden [Anm. 26]. Der Verszyklus bzw. die Ahnenreihe in Bildform dürfte nicht vor 1500 anzusetzen sein. Ebensowenig scheint mir gesichert, daß es ein zeitgenössisches Porträt Friedrich des Siegreichen gegeben hat [Anm. 27]. Auch von einer Medaille Friedrichs, einem weiteren damals auch nördlich der Alpen aufkommenden Erinnerungsmedium [Anm. 28], ist nichts bekannt.
Wenn es um die Situierung Kurfürst Friedrichs in der Erinnerungskultur seiner Zeit geht, sollte man sich tunlichst nur an Zeugnisse halten, die mit hinreichender Sicherheit auch seiner Regierungszeit zugewiesen werden können.
1. Erinnerungsfeste
Die Bedeutung des rituellen Schlachtengedenkens für die adelig-dynastische Repräsentation sollte nicht überschätzt werden [Anm. 29]. Die jährlich wiederholte Erinnerung an Schlachten oder Belagerungen war vor allem ein genossenschaftliches Phänomen [Anm. 30]. Neben den Gedenktagen der Städte gab es (und gibt es bis heute) die Schlachtjahrzeiten der eidgenössischen Länderorte, die beispielsweise der Siege von Näfels oder Sempach gedachten. Auf jeden Fall hatten die Schlachtjahrtage ihren Ort in den städtischen Kirchen, wo auch die erbeuteten Fahnen hingen [Anm. 31].
Ansatzweise mit dem Heidelberger Jahrtag Pfalzgraf Friedrichs vergleichbar ist das in der Pfarrkirche zu Neunburg vorm Wald, der Oberpfälzer Residenzstadt, jährlich abgehaltene Schlachtengedenken zur Erinnerung an den bedeutenden Sieg Herzog Johanns von Neumarkt bei Hiltersried über die Hussiten im Jahr 1433. Johann stiftete eine jährliche Prozession, bei der ein Angehöriger der teilnehmenden Adelsfamilien das Banner, unter dem der Sieg errungen wurde, tragen sollte. Aus dem 16. Jahrhundert überlieferte "Gedächtniszettel" fixierten die Namen der führenden Adeligen und der Gefallenen [Anm. 32].
Der Integration des Adels diente auch das Gedenken an die Hubertusschlacht bei Linnich (bei Heinsberg) in Form einer Ordensstiftung. 1444 siegte dort Herzog Gerhard II. von Jülich Berg am Hubertustag über den geldrischen Herzog Arnold von Egmond. Nach dem Sieg befahl der Herzog seinen Untertanen, den Hubertustag künftig wie einen Sonntag zu feiern. Zu Ehren des Tagesheiligen St. Hubertus gründete er zusätzlich eine Rittergesellschaft, den Hubertusorden [Anm. 33].
Eine umfassende Darstellung spätmittelalterlicher Schlachtengedenktage im deutschsprachigen Raum wird noch andere Beispiele für Stiftungen weltlicher oder geistlicher Fürsten beibringen können. An der Sonderstellung der Heidelberger Prozessionsstiftung des Pfalzgrafen wird jedoch kaum zu rütteln sein. Denkbar wäre es, daß burgundische Einflüsse hier ebenfalls eine Rolle gespielt haben, denn das Schlachten- und Siegesgedenken der burgundischen Herzöge war für ihr Selbstverständnis von großer Bedeutung [Anm. 34].
Der Heidelberger Gedenktag von 1462 verweist auf eine gewisse Säkularisierung der Memoria: Er ist zwar noch ein kirchliches Fest, aber kein Totengedenktag mehr und unterscheidet sich daher von den meisten Schlachtengedenktagen.
Im Jüngeren Titurel rät König Artus, ein Kloster und Spital zu gründen, um das Gedenken bis ans Ende der Welt zu garantieren [Anm. 35]. Der Königsweg der Verewigung war im Mittelalter die fromme Memorialstiftung, die das Gebetsgedenken sicherte. Auf die Stiftungen von Klöstern, Kirchen und Spitälern und auf die liturgische Memoria, die Jahrtagsstiftungen, möchte ich hier nicht eingehen. Zum nichtfürstlichen Hochadel hat Karl-Heinz Spieß jüngst eine instruktive Studie vorgelegt, auf die verwiesen werden kann [Anm. 36].
Wenigstens kurz erwähnen will ich aber die Herrschaftsjahrtage, da ihnen eine besondere Bedeutung für die Ausbildung eines territorialen Selbstverständnisses (oder wenn man will: einer territorialen Identität) zukam. Am besten untersucht ist die hypertrophe Stiftung Ludwigs des Bärtigen in der Ingolstädter Liebfrauenkirche 1429/1441 - zuletzt waren 25 tägliche Messen und 1000 bepfründete Arme als Fürbitter vorgesehen. Der Fürstenjahrtag versammelte am vierten Sonntag nach Pfingsten sämtliche rund 160 bepfründete Weltpriester des Landesteils zwischen Donau und Lech [Anm. 37]. Doch gab es solche Jahrtage nicht nur in Bayern. In zahlreichen kleinen Territorien kamen die meist nach Dekanaten organisierten Geistlichen des Gebiets jährlich zusammen, um für die herrschende Familie zu beten - gleichsam eine rituelle Klammer der sich formierenden Herrschaftsgebiete [Anm. 38].
2. Historienbilder auf Teppichen und Palastwänden
Unter Historienbildern verstehe ich hier lediglich Darstellungen aus der eigenen Geschichte, die das eigene Herkommen präsentieren oder Ereignisse der eigenen Gegenwart für die Nachwelt fixieren ("Ereignisbilder" [Anm. 39]). Ausgeschlossen bleiben Darstellungen aus dem Bereich der antiken und der höfischen Literatur, von denen ja etliche Beispiele erhalten geblieben sind.
Viel zu wenig wissen wir über ein offenbar wichtiges Medium der adeligen Erinnerungskultur: über Bildteppiche. Der Wandteppich gilt Werner Hager als "vornehmster Begleiter der höfischen Ritterwelt des Spätmittelalters" [Anm. 40]. Textilien aus dem profanen Bereich sind aber in Deutschland höchst selten überliefert. Am häufigsten dürften Wappenteppiche gewesen sein. "Die Allten haben", sagt Herzog Johann II. von Simmern-Sponheim (1492-1557), "ire geburte ankhunfft unnd (wie man es bey den vom adell nennt) iro anchen, derglechter iro thate und geschichten in ducher gewircket". Als Beispiele nennt er Darstellungen der (Mayener) Genoveva-Legende, die er auf Burgen in Koblenz und Münstermaifeld gesehen habe. Da in ihr ein Pfalzgraf Siegfried eine Hauptrolle spielt, erscheinen sie ihm als "antiquitet" bewahrenswert [Anm. 41].
Die Flersheimer Chronik berichtet in der Mitte des 16. Jahrhundert von Margarethe von Randeck, der 1489 gestorbenen Ehefrau des 1473 gestorbenen Friedrichs von Flersheim, sie habe "ein grosse lieb zu wurckhen gehabt, unnder annderm drey schöner tuecher wurckhen lassen. Das ein, als bey iren zeiten viel thurnier gewesen, unnd dieselbig ein zeit lanng abganngen, in viel jar keinen mehr gehalten, hat sie iren khindern zu einer gedechtnus ein schön thurnierthuech wurckhen lassen, in dem schlagen sich beider eheleuth acht anen, so zusammen sechtzehen sein, miteinander uf form unnd mass, wie es in den thurniern gebreuchlich" [Anm. 42]. Die anderen beiden Teppiche zeigten Jagddarstellungen (Gemsenjagd, Jagd zu Land und Wasser) [Anm. 43].
Wenn tatsächlich Pfalzgraf Friedrich der Siegreiche seine Siege auf Bildteppichen verewigen ließ, so dürfte dies auf das Vorbild der burgundischen Hofkultur zurückzuführen sein. Besondere Bedeutung kam der 1384/86 entstandenen 40 m langen Tapisserie zum Gedenken an die Schlacht von Roosebeke zu [Anm. 44].
Auf den Konflikt des Adels mit den Städten bezieht sich ein nur in Inventaren nachweisbarer Bildteppich auf Burg Kronberg, der an die Niederlage der Reichsstädte und insbesondere Frankfurts im ersten großen Städtekrieg bei Kronberg 1389 erinnerte und bereits 1432 in einer Erbteilung der Herren von Kronberg als "das gewirckt duoch das der stridt heisset" erwähnt wird. Es liegt nahe, das familiengeschichtliche Andenken, zu dem im 16. Jahrhundert ein auf der Burg verwahrtes Historienbild trat, mit dem Selbstverständnis der Adelsfamilie zusammenzubringen: die Erinnerung an den Sieg über die Städter als Kristallisationspunkt der eigenen Identität [Anm. 45].
Gewiß ist bei Bildteppichen mit großen Überlieferungsverlusten zu rechnen, doch scheint es mir nicht sehr plausibel, daß es viele vergleichbare Beispiele historischer Darstellungen auf Textilien gegeben hat. Zu streichen ist jedenfalls, um kurz abzuschweifen, das angebliche deutsche Seitenstück zum Teppich von Bayeux, das jüngst noch von Heide Wunder in ihrem Aufsatz mit dem hübschen Titel "'Gewirkte Geschichte': Gedenken und Handarbeit" herangezogen wurde [Anm. 46]. Der angeblich um 1100 von Herzogin Elisabeth von Teck gewebte und später in Alpirsbach befindliche Teppich mit Darstellungen aus dem ersten Kreuzzug ist eine Erfindung der Zimmernchronisten im 16. Jahrhundert [Anm. 47].
Ebensowenig ist abzuschätzen, wieviele Wandgemälde mit historischer Thematik im spätmittelalterlichen Deutschland existiert haben. "Historische Darstellungen", schrieb Julius von Schlosser 1895, "hat man von Anfang an als die geeigneten Gegenstände malerischer Decoration in den Fürstensitzen erachtet" [Anm. 48]. Aber in seiner Zusammenstellung höfischer Kunst des 14. Jahrhunderts sucht man vergebens nach einem deutschen Beispiel [Anm. 49]. Und was besagen die hochmittelalterlichen Belege, die Joachim Bumke zusammengetragen hat [Anm. 50], wenn es um die Ausstattung spätmittelalterlicher Residenzen geht?
Mehr oder minder singulär ist eine Nachricht des thüringischen Chronisten Johannes Rothe vom Anfang des 15. Jahrhunderts, der anläßlich des Brandes der Wartburg von 1317 zu berichten weiß, daß von den Gemälden - Fürstenwappen und "streite" (also Schlachten) - dasjenige, das der Schlacht bei Lucka 1307 galt, wiederhergestellt worden sei: "unde das gemele eyn teil weder angehabin von dem streite vor Lucka" [Anm. 51]. 1307 siegte der Wettiner Friedrich der Freidige über Albrecht von Österreich.
Fast alle Taten des 1313 gestorbenen Kaiser Heinrich VII. seien im Palast von dessen Bruder, Erzbischof Balduin von Trier, zu Trier kunstvoll gemalt gewesen ("omnia pene gesta fratris in palatio suo egregie et artificialiter valde depinxit"), sagt Johann von Viktring in seiner 1341 abgeschlossenen Chronik - ein Zeugnis, das vor allem im Zusammenhang mit der erhaltenen berühmten Bilderchronik "Kaiser Heinrichs Romfahrt" Beachtung gefunden hat [Anm. 52].
Eine genaue Festlegung des Themas vermißt man auch bei dem dritten Beispiel, das ich beibringen kann. Von Historienbildern in der Wiener Burg gibt nur eine kurze Notiz Thomas Ebendorfers Nachricht, der sich dabei auf Ereignisse von 1276 bezieht [Anm. 53]. Von dem bereits erwähnten Wandbild im Lützelstein-Saal des Saarbrücker Schlosses läßt sich nicht sicher sagen, ob es tatsächlich zeitgenössisch war.
Nur am Rande sei angemerkt, daß die "Ahnengalerie" als Medium adeliger Erinnerungskultur vor allem der frühen Neuzeit angehört. Über ihre Vorläufer, zu denen die in den 1460er Jahren entstandenen Fresken im Münchner "Alten Hof" gehören, ist aber nur wenig bekannt. Auch wenn man die Heidelberger Ahnenbilder des Heidelberger Schlosses vermutlich nicht in die Zeit Friedrichs des Siegreichen zurückverlegen darf, sondern wohl in die Zeit um 1500 zu datieren hat, sind sie vergleichsweise frühe Beispiele der Praxis [Anm. 54].
Wenn man sich den Tafelbildern, den Zeichnungen und der Druckgrafik zuwendet, so kann man für die Zeit vor 1500 so gut wie keine Schlachtenbilder ausfindig machen. Im Zusammenhang mit dem Schwabenkrieg/Schweizerkrieg 1499 sind einige wenige solcher Darstellungen bezeugt [Anm. 55]. Eine Regensburger Stadtrechnung, die 1430 24 Pfennige verbucht, "von dem Gemäl zu schauen, wie die Junkchfrau zu Frankreich gefochten hat", läßt aber wohl den Schluß zu, daß es schon früher transportable Bilder gegeben haben muß, die aufsehenerregende Kriegsereignisse - hier die Kämpfe von Jeanne d'Arc - darstellten und die gegen Entgelt besichtigt werden konnten [Anm. 56]. Karl der Kühne gab bei der Belagerung von Neuss 1474 einer venezianischen Gesandtschaft eine ad-hoc angefertigte Darstellung der belagerten Stadt mit [Anm. 57].
Angesichts der immensen Überlieferungsverluste und der Tatsache, daß manche Belege noch nicht publiziert sind oder von mir nicht registriert werden konnten, gestaltet sich eine generalisierende Aussage hinsichtlich des Stellenwerts von Historienbildern als Medien fürstlicher Verewigung außerordentlich schwierig. Ich denke jedoch, daß solche Zeugnisse seltene Ausnahmefälle darstellten.
3. Denkmäler und Bauten
Friedrichs Siegesdenkmal auf dem Schauplatz der Schlacht von Seckenheim unterscheidet sich von den zuvor gängigen monumentalen Formen der Schlachtenerinnerung: Es ist keine Kapelle - im Mittelalter wurden auf Schlachtfeldern oft Kapellen errichtet - und auch kein bescheidenes Steinkreuz. Auf einem hohen Sockel beherrscht das Kruzifix die Ebene.
Es gibt jedoch gute Gründe, die Geschichte des deutschen Herrscherdenkmals als profanes Erinnerungs-Mal erst mit Maximilian I. beginnen zu lassen. In den Jahren nach 1500 revitalisierte er drei antike Typen des Denkmals: das Reiterdenkmal, das Mausoleum und den Triumphbogen [Anm. 58].
Als Vorläufer gelten in der kunsthistorischen Forschung die in den 1430er Jahren entstandenen neun Gedenksteine des Wittelsbacher Herzogs Ludwig des Bärtigen. Ihre Inschriften sollten der Nachwelt von den großartigen Baumaßnahmen des Fürsten in den Städten seines Teilherzogtums künden. Die ikonographischen Details dieser Wappensteine, die Verwendung des Oswaldrabens als persönliche Devise bzw. "librey" des Herzogs, seines Wahlspruchs und der Strahlensonne in Spiegelform, Symbol des französischen Königs, verweisen unmittelbar auf die engen Kontakte zum Pariser Hof. Die Schwester des Herzogs, Isabeau de BaviŠre, war mit König Karl VI. vermählt, und Ludwig selbst hatte einige Jahre dort gelebt [Anm. 59].
Erst im 15. Jahrhundert werden weltliche Herrschaftsbauten häufiger "signiert", indem in Bauinschriften der Auftraggeber namentlich oder mit seiner Devise benannt wird. Erinnert sei nur an das berühmte AEIOV Kaiser Friedrichs III., das er auf den von ihm veranlaßten Bauten anbringen ließ [Anm. 60]. Hintergrund der damals auch im deutschen Adel beliebten Devisen war die französisch-burgundische Devisen-Mode [Anm. 61].
Im Umkreis dieses Herrschers wird von manchen österreichischen Kunsthistorikern der sogenannte "Friderizianische Historismus" situiert. Darunter versteht man die bewußte Wahl altertümlicher Bauformen. Ich muß es mir versagen, auf das damit angeschlagene Thema der sogenannten retrospektiven Tendenzen einzugehen [Anm. 62]. Ebenso ausklammern muß ich die Problematik des Umgangs mit Altertümern und die Fälle früher Denkmalpflege. Wenigstens einen Beleg will ich aber dafür anführen, daß man im späten Mittelalter alte Architekturspolien mitunter als "Würdeform" betrachtete und in Neubauten integrierte. Der Habsburger Albrecht III. ließ 1377 zum Bau der Burg Laxenburg um seiner "magnificentia" willen (so Thomas Ebendorfer) Marmorstatuen aus einer verfallenen Babenbergerburg verwenden [Anm. 63].
Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684) schärfte seinem Sohn ein, das Geld sei nur dazu da, "schene Monumenta zu hinterlassen zue ebiger und unsterblicher Gedechtnuss". Bauten sollten so aufgeführt werden, "auf dass hiervon die geziemende Ehre, Lob und Ruhm erfolge und ein unsterblicher Nahmen der Posteritet des Structoris verbleibe" [Anm. 64]. Darf man von diesem Zeugnis nicht den Bogen schlagen zur Herrschaftsauffassung des Stauferkaisers Friedrichs II., die im Brückentor zu Capua monumentale Gestalt angenommen hat? Herrschaftsidee und persönlicher Ruhmeswillen hätten sich hier, meint Achatz Freiher von Müller, zu einer Einheit verbunden, "die wir als den Typus mittelalterlicher 'Herrschermemoria' aufgefaßt hatten: als Interesse der Herrscher an Gedächtnis und Ruhm für die eigene Person und zugleich für die programmatische Idee ihrer Herrschaft" [Anm. 65].
Eine solche "Überbrückung" des deutschen Spätmittelalters wäre jedoch höchst fragwürdig. Jeder Bau verewigt seinen Bauherrn (so wie jeder Text seinen Autor). Von Bauten als Erinnerungsmalen zu reden, ohne auf konkrete Bauinschriften oder andere schriftliche Quellen Bezug zu nehmen, entleert diesen Begriff. Wenn alles Erinnerungskultur ist, dann kann man getrost davon absehen, dieses Konzept im wissenschaftlichen Diskurs zu verwenden.
Architektur und Erinnerung im Mittelalter - auf diesem Feld ist, wie ich meine, größte methodische Vorsicht geboten. Dies gilt für die retrospektive Dimension des Erinnerns, denn die ungezügelte Lust, vermeintliche Anspielungen auf ältere Bauwerke zu entdecken und diese politisch - vorzugsweise mit sogenannten "Legitimationszwängen" des Bauherrn - zu interpretieren, führt sehr rasch in eine methodische Sackgasse. Gleiches gilt aber auch für die prospektive Dimension, wenn also ein Bau als Memorialbau etikettiert und auf die Glorifikation des Herrschers bezogen wird.
Mehr Erfolg verspricht ein Ansatz, der sich bei der Frage nach der Erinnerungskultur des Bauens konkreten Erinnerungsmedien zuwendet: den Bauinschriften und Grundstein- oder Turmknaufurkunden. Daß Profanbauten erst seit dem 15. Jahrhundert verstärkt Bauinschriften mit Nennung des Bauherrn erhalten, ist evident [Anm. 66]. Eine statistische Auswertung der besten Quelle für diese Fragestellung, der Bände der "Deutschen Inschriften", steht jedoch noch aus. Sieht man von vereinzelten Beispielen ab, so kommen erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts die Urkunden auf, die bei Grundsteinlegungen oder in Turmknäufen an die Nachwelt adressierte "Zeitkapseln" begleiten [Anm. 67]. Häufig wurden den Urkunden, die sich in der frühen Neuzeit zu wahren Chroniken entwickelten, Münzen beigegeben. Auf diesem Feld des Erinnerns ist noch so gut wie alles zu tun.
4. Nachruhm als Forschungsproblem
Glaubt man der neueren Forschung, so ist der moderne Ruhm, anders als Jacob Burckhardts klassische Darstellung suggerierte [Anm. 68], nicht in den italienischen Stadtstaaten des 14. Jahrhunderts erfunden worden. Für Johan Huizinga war die Ruhmliebe der Renaissance und die ritterliche Ehrsucht früherer Zeiten "im Kern" identisch: "Das leidenschaftliche Verlangen, von der Nachwelt gepriesen zu werden, ist dem höfischen Ritter des zwölften Jahrhunderts, dem ungeschliffenen französischen oder deutschen Söldner des vierzehnten Jahrhunderts ebensowenig fremd wie dem Schöngeiste des Quattrocento" [Anm. 69]. Ernst Kantorowicz sah in den oberitalienischen Juristen Pioniere des Strebens nach weltlichem Ruhm [Anm. 70]. Achatz Freiherr von Müller widmete seine Dissertation 1977 der sittlichen Bedeutung des Ruhms in der frühchristlichen und mittelalterlichen Welt [Anm. 71]. Und Gerd Althoff resümierte 1988 in einem Aufsatz, auch in den Wertvorstellungen des Mittelalters - wie in denen der Antike und der Renaissance - habe die Berühmtheit "an hervorragender Stelle" rangiert [Anm. 72].
Der gute Ruf, das unvergängliche Ansehen des Ritters spielte in der mittelhochdeutschen Dichtung eine wichtige Rolle. Klassisch ist die Formulierung im "Iwein" des Hartmann von Aue, die sich auf den Ruhm des höfischen Königs Artus bezieht [Anm. 73]:
Ist im der lîp erstorben
so lebet doch iemer sin name
Ähnlich formulierte um 1400 der Verfasser von Heroldsdichtungen Peter Suchenwirt [Anm. 74]:
Leit nu der leip derstorben
Dennoch daz lop in wirden lebt
In Schillers Gedicht "Das Siegesfest" vom Mai 1803 ist der gleiche Gedanke wiederaufgenommen [Anm. 75]:
Von des Lebens Gütern allen
Ist der Ruhm das höchste doch,
Wenn der Leib in Staub zerfallen
Lebt der große Nahme noch.
Mehr als die oben besprochenen Medien, als Erinnerungsfeste, Bilder und Bauten hat im späten Mittelalter, so scheint es, die mündlich vorgetragene Dichtung zur Verewigung fürstlichen oder ritterlichen Ruhmes beigetragen. Herolde und Spruchsprecher waren seine wirksamsten Multiplikatoren. "Eine vornehme Dame sagte zu mir", schreibt der berühmteste Herold des 14. Jahrhunderts, "Gelre, ich habe einen Auftrag für dich. Ich will ein neues Zimmer einrichten und es mit Wappenschilden schmücken. Du sollst die Ritter aussuchen, die würdig sind, daß ich ihre Wappen an die Wände meines Zimmers malen lassen, solche, die wirklich ohne Tadel sind" [Anm. 76].
Die Ehrenreden des 14. Jahrhunderts wurden verfaßt, so Theodor Nolte, um zu gewährleisten, daß der gute Name und das erworbene Ansehen den Tod lange überdauern mögen [Anm. 77]. Einen Zusammenhang dieser Texte mit der Memorialpraxis der Rittergesellschaften, denen das Totengedenken ihrer Mitglieder am Herzen lag [Anm. 78], anzunehmen, scheint prima facie nicht ganz abwegig [Anm. 79]. In einem Buch der Abenteuer sollten die Heldentaten der Ordensmitglieder fixiert werden, so die auf ein Vorbild der Artus-Dichtungen zurückgehende Bestimmung in den Statuten von Ritterorden [Anm. 80]. Allerdings sollte man nicht übersehen, daß es in Deutschland offenbar nur ein einziges Beispiel für eine solche Vorschrift gibt. Die Gründungsurkunde des unter westlichem Einfluß in Heidelberg 1444 gegründeten pfalzgräflichen Hofordens zum Pelikan/St. Georg sieht vor, daß ein Herold des Pfalzgrafen "treffliche ritterliche wercke oder ander woltat, die von yemant in dieser unser gesellschafft begangen oder getan werden" in ein Buch schreiben solle [Anm. 81]. Aber ob das je verwirklicht wurde?
Wie die Kollektiverinnerung der Ritterschaft in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch einzelne adelige Familienchroniken und Hausbücher abgelöst wurde, kann hier ebensowenig dargestellt werden wie die Veränderungen, denen die literarische Produktion der Herolde unterlag. Hofhistoriographen und Humanisten reklamierten um 1500 die Aufgaben, die man den Herolden zugeschrieben hatte und sahen sich als die wahren Künder fürstlicher Ehre und Ruhms.
Abschließend erscheint es mir geboten, auf einige methodische Probleme bei der Beschäftigung mit dem Ruhm/Nachruhm im Mittelalter aufmerksam zu machen. Ich fasse meine Kritik in sieben Punkten zusammen.
1. "Historisierung" ist gefragt, wenn es darum geht, die in kaum miteinander vernetzten Einzelstudien verstreuten Quellenbefunde vergleichend zusammenzutragen. Wer den Ruhm als "universales Phänomen" ansetzt [Anm. 82], neigt dazu, ihn zu sehr als ahistorische Konstante zu sehen und die zeitspezifischen Konjunkturen des Erinnerns, die Verschiebungen innerhalb des Ensembles der Erinnerungsmedien zu vernachlässigen. Es gilt, auf die jeweilige Verschränkung der retrospektiven und der prospektiven Dimension des Erinnerns, auf das Verhältnis von pietätvoller memoria und zukunftsgerichteter fama zu achten. "Immer hat die auf Personen bezogene, liturgische wie profane Memoria auch mit dem Ruhm, mit der Fama zu tun. Memoria erzeugt Fama", schreibt Otto-Gerhard Oexle. [Anm. 83] Diese essentialistische Verklammerung von Adel und Erinnerung und Adel und Ruhm ist nicht geeignet, die Forschung auf die richtigen Bahnen zu lenken [Anm. 84].
2. Kontextualisierung muß die Devise der künftigen Forschung lauten. Es muß also unterschieden werden: zwischen dem Ruhmes-Diskurs der Gelehrten und Literaten, dem Ruhmes-Vokabular der politischen Sprache, Ruhm als Handlungsmotiv und den Manifestationen von Ruhm in Kunst und Ritual oder Stiftung.
Die bislang vorliegenden Studien konzentrieren sich vor allem auf den gelehrten Diskurs, auf das, was Theologen oder Humanisten über den Ruhm geschrieben haben [Anm. 85]. Es ist an der Zeit, die geistesgeschichtlichen Gipfelwanderungen durch (weit mühsamere) Erkundungsmärsche in den Niederungen der Urkunden und Akten zu ergänzen. Es fehlt für das Spätmittelalter an Belegsammlungen aus dem Bereich der politischen Sprache, also zum Vorkommen des Ruhmesbegriffs oder des ewigen Gedächtnisses im amtlichen Schriftgut. Eine Semantik und Pragmatik des Ruhmesbegriffs und der mit ihm verwandten Konzepte hätte beispielsweise zu klären, wann das Fremdwort Posterität aufkommt. Von Petrarcas "Epistola posteritati" [Anm. 86] bis zur Bauinschrift des sogenannten Leibnizhauses in Hannover 1652 [Anm. 87] ist es ein weiter Weg, der bisher so gut wie unerforscht ist.
1588 supplizierte die Stadt Pyritz beim Landesherrn in Stettin, ihr den Besitz des aufgehobenen Franziskanerklosters zu übertragen. Sie verwies auf den zu erwartenden himmlischen Lohn und darauf, "das es e.f.g. bei der posteritet zu einem ewigen gedechtnuß und nahmen gereichen wirdt" [Anm. 88]. Eine solche Formulierung erscheint um 1400 undenkbar.
Auf das ewige Gedächtnis beriefen sich 1496 die Räte Herzog Eberhards des Jüngeren von Württemberg, als er die Kanzlei von Stuttgart wegverlegen wollte: "Groß vogel wollen große nest haben, damit sie fur ander gehalten und brachtlich gesehen werden. Nun kan uwer gnad ewiger und brachlicher gedechtnuß nit machen dann mit loblichem dapffern regiment an den statten und ortten, wie uwer gnaden voreltern" [Anm. 89].
3. Besondere Sensibilität ist geboten, wenn es um literarische Weltentwürfe geht. Ich denke dabei vor allem an die Texte der heroischen Tradition, in denen der Ruhm eine zentrale Rolle spielt [Anm. 90]. Daß sich dieser literarische Wert umstandslos auf das Selbstverständnis der adeligen Leser beziehen läßt, muß entschieden bezweifelt werden.
4. Auch wenn man eine skeptische Haltung präferiert, was die Umsetzung des adeligen Grundwerts "Ruhm" in die politische Praxis von Herrschaftsträgern betrifft, so verdient doch die - freilich methodisch vertrackte - Frage Beachtung, wie es um den Ruhm als Handlungsmotiv steht. Kann überhaupt politisches Handeln ausgemacht werden, das sich einigermaßen plausibel auf eine Disposition "Streben nach Ruhm" zurückführen läßt? Oder sitzt der Forscher dabei womöglich nur historiographischen Deutungsmustern auf?
5. Vorsicht ist ebenso angebracht, wenn es um die Interpretation von Kunstwerken oder Ritualen bzw. Stiftungen als "Glorifikation" geht. So ist es beispielsweise nicht ganz unproblematisch, Änderungen des ikonographischen Programms von italienischen Herrschergrabmälern des Trecento ohne weiteres auf den "Ruhmeskult" zurückzuführen [Anm. 91].
Alle auf Dauer angelegten kulturellen Hervorbringungen wie Bilder oder Bauten können im Rückblick als Memorial-Zeichen, als Denkmale verstanden werden [Anm. 92]. Aber waren sie ursprünglich als solche gedacht? Darf man beispielsweise die Benennung von Burgen durch Herrscher aus der Dynastie der Luxemburger nach dem eigenen Namen als Verewigung verbuchen, obwohl sie primär territorialpolitische Propaganda gewesen sein dürfte [Anm. 93]? Richtet sich ein Zeugnis an die Mitwelt oder die Nachwelt? Erklärt man diese Frage für historisch bedeutungslos, so verliert das Konzept Erinnerungskultur jegliche Kontur.
Die explizite Berufung auf die Ewigkeit des Ruhms (oder auch der Schande [Anm. 94]) kann in aktuellen Auseinandersetzungen als eine Art Pathosformel, als Ausrufezeichen verstanden werden. Das um den Begriff "Gedächtnis" angesiedelte Wortfeld eröffnet die Möglichkeit, das Konstrukt "Erinnerungskultur" immer wieder auf die zeitgenössische Begrifflichkeit zu beziehen. Der Begriff Ruhm und seine lateinischen Äquivalente gloria oder fama sind daher einzubetten in eine Begriffsgeschichte, die das ganze Wortfeld in den Blick nimmt. Die Erforschung des Ruhmes-Diskurses stellt eine zentrale Aufgabe im Rahmen einer Geschichte der vormodernen Erinnerungskultur dar.
6. Zu differenzieren ist zwischen den einzelnen Feldern des Erinnerns. Wie unterscheidet sich der Ruhm des Kriegers vom Ruhm des Gelehrten oder Künstlers [Anm. 95]? Ist der Krieg auch der Vater aller historischen Erinnerung?
7. Bei der Frage nach der "Erinnerungspolitik" der Fürsten neigt man derzeit dazu, die Instrumentalisierung des Ruhms zum Zwecke der Herrschaftslegitimation in den Vordergrund zu stellen. Bei vielen Zeugnissen, über die kaum etwas aus den Quellen zu erfahren ist, droht ein solcher Ansatz die Grenze zur Spekulation weit hinter sich zu lassen.
Ergiebiger erscheint eine Einordnung dieser Beispiele in epochale Tendenzen der Erinnerungskultur. Dabei ist insbesondere an die "Säkularisierung" der Memoria, ablesbar unter anderem an der Entwicklung der Erinnerungsfeste, oder an ihre Aufladung mit historischem oder antiquarischem Wissen zu denken. Ebenso ist deutlich geworden, daß bei der Erforschung des Ruhms interkulturellen Einflüssen ein hoher Stellenwert zukommt. Neben der antiken Tradition, an die nicht erst der humanistische Ruhmes-Diskurs anknüpfen konnte, waren Anregungen aus dem Westen, aus Burgund und Frankreich, bedeutsam.
Für die Periodisierung der Erinnerungskultur kommt der Zeit Maximilians I. entscheidende Bedeutung zu. Um 1500 entwickelte sich ein neues Modell des Gedenkens, charakterisiert durch innovative Erinnerungsmedien [Anm. 96]. Die hier vorgelegte kleine Fallstudie zum "Ruhmeswerk" Pfalzgraf Friedrich des Siegreichen, eines der ambitioniertesten Fürsten seiner Zeit [Anm. 97], versteht sich als Baustein zur Erhellung der Vorgeschichte des Gedechtnus-Projekts Maximilians [Anm. 98].
Was die Zeit vor 1450 betrifft, so bedarf es weiterer interdisziplinärer
Studien zur Rolle der profanen Memoria, bevor ein überzeugendes Gesamtbild
entworfen werden kann. Einige Anregungen hoffe ich hier geboten zu haben.
Anmerkungen
[1] Die Urkunde, überliefert im Kopialbuch des Generallandesarchivs Karlsruhe 67/812, fol. 31v-34v, ist ediert bei Wagner 1999, S. 418-421. Die dort weggelassene Überschrift entnehme ich Bloh/Berg 1994, S. 263; der Wortlaut bei Feeser 1880, S. 145 weicht geringfügig ab. Zum Rosenstreuen vgl. Löther 1999, S. 115f. Zur machtpolitischen Einordnung der Schlacht von Seckenheim vgl. jüngst Fritz 1999, S. 263-265. [zurück]
[2] Michel Behaims Reimchronik 1863, S. 144-146. Vgl. Wagner 1999, S. 295f. Müller 1989, S. 30 Anm. 33 macht darauf aufmerksam, daß eine 1499 gedruckte Rede des Petrus Antonius de Clapis/Finariensis anscheinend aus Anlaß der Seckenheim-Feier gehalten wurde. Zur Wahrnehmung der Seckenheimer Schlacht durch die Universität ist auch der Hinweis bei Ritter 1936, S. 368 zu beachten. [zurück]
[3] Abdruck bei Kremer 1766, S. 280f. Nr. 89. [zurück]
[4] Abdruck bei Schaab/Lenz 1998, S. 315 Nr. 139. Vgl. auch den Hinweis auf eine Urkunde zur Prozession vom 24.4.1472 im Generallandesarchiv Karlsruhe 67/814, fol. 140-141 bei Bloh/Berg 1994, S. 263 Anm. 76. [zurück]
[5] Neumüllers-Klauser 1970, S. 66f. Nr. 114. Der Wortlaut der nur kopial überlieferten Inschrift (nach 1471) läßt an eine Entstehung noch in der Lebenszeit Friedrichs denken. [zurück]
[6] Neumüllers-Klauser 1996, S. 189-193; Hanns Hubach im Ausstellungskatalog: Mittelalter. Der Griff nach der Krone 2000, S. 344f. [zurück]
[7] Nikolaus Cisners Festbeschreibung von 1552 erwähnt goldgewirkte Tapeten mit Darstellungen der Seckenheimer Schlacht und der Belagerung von Wien, was doch deutlich auf das 16. Jahrhundert weist: Quellen zur Geschichte des Heidelberger Schlosses 1882, S. 108 mit S. 95f. Anm. 4. Vgl. Stemper 1956, S. 159, die an Philipp als Auftraggeber denkt und den Teppich auch in einem Inventar gefunden hat (ohne Quellenangabe). Hanns Hubach im Ausstellungskatalog: Mittelalter. Der Griff nach der Krone 2000, S. 344 geht von Friedrich als Auftraggeber aus. [zurück]
[8] Die Flersheimer Chronik 1874, S. 16. [zurück]
[9] Zimmermann 1932, S. 112, 114. Der Saal wird schon 1594 mit dieser Bezeichnung erwähnt. Den Hinweis auf den Lützelstein fand ich bei Bloh/Berg 1994, S. 270 Anm. 92. [zurück]
[10] Hanns Hubach im Ausstellungskatalog: Mittelalter. Der Griff nach der Krone 2000, S. 344. [zurück]
[11] Diese stellen nur einen Ausschnitt aus der Traditionsbildung rund um die Schlachten Friedrichs und insbesondere die Schlacht von Seckenheim dar. Vgl. zusammenfassend Studt 1992, S. 238 und ihr Register s.v. Seckenheim-Überlieferung sowie die Hinweise bei Bloh/Berg 1994, S. 269 Anm. 89. Für die spätere Stilisierung Friedrichs wichtig ist auch die Stofftradition des "Mahls von Heidelberg", vgl. Carlebach 1904; Backes 1992, S. 130. Zur Verehrung der Apostel Petrus und Paulus, denen er seine Siege zuschrieb, durch Friedrich vgl. Bloh/Berg 1994, S. 262f.; Krimm 2000, S. 71. [zurück]
[12] Vgl. Müller 1982. [zurück]
[13] Ich knüpfe dabei an Graf 1998 an, verweise aber ergänzend auch auf die in der Rubrik "Erinnerungskultur" meines Internetangebots http://www.uni-koblenz.de/~graf versammelten Studien/Preprints. [zurück]
[14] Neumüllers-Klauser 1970, S. 69 Nr. 120. [zurück]
[15] Müller 1989. Vgl. auch Bloh/Berg 1994, S. 268-271; Studt 1992, S. 311-325; Backes 1992, S. 114-134. [zurück]
[16] Zur Zusammenarbeit beider Autoren vgl. Studt 1992, S. 160-176. [zurück]
[17] Vgl. Studt 1992, S. 179f., 320 Anm. 452, 397f. Zum Ruhmesdiskurs in Heidelberg lese man auch den Brief von Petrus Antonius de Clapis an Matthias von Kemnat von Ende 1465 bei Probst 1989, S. 118f. [zurück]
[18] Studt 1992, S. 397. [zurück]
[19] Vgl. Heitmann 1981; Prochno 2001, S. 103. [zurück]
[20] Vgl. Franke 1997a. [zurück]
[21] Vgl. Studt 1992, S. 397 Anm. 79; Probst 1989, S. 171f. Michel Beheim sagt, Friedrich habe sich jederzeit gern "von sturmen und stryte" vortragen lassen, vgl. Backes 1992, S. 131. [zurück]
[22] Rockinger 1880a, S. 231. [zurück]
[23] Drös 2000, S. 114-116. Dort nachzutragen der Beleg zu "victor leo" bei Bloh/Berg 1994, S. 262. [zurück]
[24] Ausstellungskatalog Mittelalter. Der Griff nach der Krone 2000, S. 233 Nr. 228 zum "Gedechtnus der Churfürsten und Pfalzgraven bey Rheyn [...] (wie die zu Heydelberg im Saal befunden werden)". Das Aussehen der Heidelberger Wandbilder sei durch für das Amberger Schloss angefertigte Kopien zu Beginn des 17. Jahrhunderts überliefert. Drös 2000, S. 107 datiert die Stammfolge in das späte 15. Jahrhundert. Die Inschriften der Ahnenbilder gibt wieder Neumüllers-Klauser 1970, S. 96-99 Nr. 169, ohne freilich die älteste Überlieferung bei Sunthaim angemessen zu berücksichtigen. Die umfangreichste Erörterung bietet immer noch Oechelhaeuser 1890, S. 247-262. Er denkt S. 260f. an das Ende des 15. Jahrhunderts und Kurfürst Philipp als Urheber. [zurück]
[25] Landesbibliothek Stuttgart, Cod. hist. fol. 249, fol. 81v nach freundlicher Mitteilung von Felix Heinzer, dem ich auch für die Angaben zum Kontext danke. Die Handschrift dürfte um 1511 angelegt worden sein. Noch zu prüfen ist die von Rockinger 1880a, S. 178 angeführte Überlieferung der Verse in einer Handschrift des Münchner Geheimen Hausarchivs (wohl ebenfalls 1511) - sie ist der jüngsten Sunthaim-Forschung entgangen. Auch in der 1516 gedruckten Weltchronik des Nauclerus werden vier Verse mit Hinweis auf das Heidelberger Schloss wörtlich zitiert, vgl. Oechelhaeuser 1890, S. 248. [zurück]
[26] Vgl. die bei Rockinger 1880b, S. 125 angeführten Beispiele. [zurück]
[27] Die vorliegende Forschung zu den erhaltenen Porträts Friedrichs bedarf der kritischen Überprüfung. Vgl. die bei Seeliger-Zeiss 2000, S. 151 mit Anm. 103 und im gleichen Ausstellungskatalog Mittelalter. Der Griff nach der Krone 2000, S. 340f. Nr. 232 nachgewiesene Literatur, insbesondere Haug 1927. Das Kurfürstenporträt im Kurpfälzischen Museum Heidelberg wird von Frommberger-Weber 1974 S. 74f. in die Zeit um 1500 datiert und auf eine Ahnengalerie im Heidelberger Schloß bezogen. [zurück]
[28] Vgl. Graf 1998, S. 4. [zurück]
[29] Zurückhaltend auch Paravicini 1995, S. 24. [zurück]
[30] Vgl. außer Graf 1991 künftig auch meinen Beitrag: Erinnerungsfeste in der spätmittelalterlichen Stadt, in: La mémoire urbaine au Moyen Âge: Memoria, communitas, civitas, Tagungsband des Kolloquiums Paris 31.3.-1.4.2000 (im Druck) mit weiteren Hinweisen. [zurück]
[31] Vgl. Schmid 1999. [zurück]
[32] Vgl. Winkler 1939, S. 3-15, 47. Wiedergabe von "Gedächtniszetteln": ebenda S. 83-91. Vgl. auch Schmidt 1992, S. 20-31. [zurück]
[33] Vgl. Peters 1985, S. 125; Ritterorden und Adelsgesellschaften 1991, S. 352, 354 Nr. 71. Ein Statutenbrief von 1479 geht eingangs auf den Anlaß der Ordensstiftung ein, vgl. den Abdruck bei Würdinger 1880, S. 195. Zur Gesellschaft St. Maria, dem geldrischen Pendant des Hubertusordens, das aus Anlaß der gewonnenen Schlacht von Straelen 1468 gestiftet wurde, vgl. Ritterorden und Adelsgesellschaften 1991, S. 404f. Nr. 78. [zurück]
[34] Vgl. Kamp 1995, S. 267. [zurück]
[35] Albrechts Jüngerer Titurel 1992, Strophe 5930. [zurück]
[36] Spieß 2000. [zurück]
[37] Straub 1978, S. 48; Kremer 2000, S. 91-96 (freundlicher Hinweis von Christine Reinle - die Arbeit war mir noch nicht zugänglich). Vgl. jetzt auch Menzel 2001 für die Zeit Ludwig des Bayern. [zurück]
[38] Eine Zusammenstellung der verstreuten (nur oberdeutschen?) Belege steht noch aus. Solche Herrschaftsjahrtage wurden oft als Gegenleistung für Testierprivilegien zugesagt, vgl. Remling 1986, S. 132-185 mit zahlreichen fränkischen Beispielen. Für Württemberg (Mitte 14. Jahrhundert) vgl. Stievermann 1989, S. 145 mit Anm. 552. [zurück]
[39] Zur Definition des weltlichen Ereignisbildes aus der Perspektive des 18. Jahrhunderts vgl. Felgner 2000, S. 336f. [zurück]
[40] Hager 1939, S. 67. [zurück]
[41] Rockinger 1880b, S. 121 Anm. 230. Zu Werk und Überlieferung vgl. Studt 1992, S. 107 Anm. 100. Zu Wappenteppichen vgl. auch Paravicini 1998, S. 331f. Anm. 29. Zu Kissen mit Wappen in einem Tomburger Inventar von 1463 vgl. Wirtler 1987, S. 196, 257. [zurück]
[42] Die Flersheimer Chronik 1874, S. 14. Die Lebensdaten nach Weber 1957. [zurück]
[43] Zur sich erst seit 1500 verstärkt ausbreitenden Erinnerungskultur der Jagd, die in dem Sammelband Die Jagd der Eliten 2000 nicht angemessen berücksichtigt wurde, habe ich einige Materialien in einem Beitrag zur Liste H-SOZ-U-KULT (15.7.2001) ( online) zusammengestellt: zum Trophäenkult, zu Jagd-Ereignisbildern als Erinnerungen an konkrete Jagden, zu Jagdtagebüchern, zu Jagdwaffen als Andenken sowie zu Willkomm-Gefäßen und Gästebüchern. [zurück]
[44] Vgl. Franke 1997b, S. 123f.; Brassat 1992, S. 164. Inventarbelege zu Schlachten auf burgundischen Tapisserien stellte zusammen Schlosser 1895, S. 167. [zurück]
[45] Vgl. Graf 2000a, S. 200. [zurück]
[46] Wunder 1994, S. 342. [zurück]
[47] Vgl. Graf 2000a, S. 200. [zurück]
[48] Schlosser 1895, S. 158. [zurück]
[49] Vgl. Schlosser 1895, S. 156-176. Noch nicht erschienen ist die seit längerem angekündigte deutsche Fassung von Kliemann 1993, der sich mit dem spätmittelalterlichen Italien befaßt: Gemalte Geschichte. Zu Wandmalereien auf rheinischen Burgen vgl. Wirtler 1987, S. 135-149. [zurück]
[50] Bumke 1986, S. 153-9. Zu Wandbildern und Teppichen in der höfischen Literatur vgl. Wandhoff 1996; Wenzel 1995, S. 302-316. [zurück]
[51] Düringische Chronik 1859, S. 542; vgl. Gabelentz o.J., S. 32f., 40f. ; Weber 1907, S. 113-115. [zurück]
[52] Vgl. zuletzt Schmid 2000, S. 115-118. [zurück]
[53] Lhotsky 1943, S. 242 Anm. 5 aus der noch ungedruckten Kaiserchronik (Wien, Cod. 3423, fol. 259v): "prout in castro Wyennensi in stuba quadam, dum studens essem, docente me quodam de Kunring in pictura parietem clarius conspexi". Lhotsky meint, die "Historienfresken" dürften im späten 14. Jahrhundert angebracht worden sein. Vgl. Höhle 1981, S. 97. [zurück]
[54] Über mittelalterliche Vorläufer der Ahnengalerie (vgl. Graf 1998, S. 4) unterrichtet Moeglin 1994. Zu den Fresken im "Alten Hof" und handschriftlichen Fürstenreihen der Wittelsbacher vgl. Studt 1999, S. 214f.; Moeglin 1996, S. 539. [zurück]
[55] Über sie wird Dieter Mertens in dem in Vorbereitung befindlichen Sammelband zur Freiburger Tagung Schwabenkrieg/Schweizerkrieg 1499 eingehender berichten, vgl. einstweilen Mertens 1999. Zu Schlachtenbildern im Mittelalter vgl. Schmidt 1992, S. 12-15; Selzer 2000, S. 137 Anm. 75. [zurück]
[56] Vgl. Schmidt 1992, S. 31f. [zurück]
[57] Vgl. Lange 1975, S. 35. [zurück]
[58] Dunk 1999, S. 239. Zum bei St. Ulrich und Afra in Augsburg geplanten Reiterdenkmal vgl. Bischoff 1999, S. 253-261. Zum Mausoleum vgl. Scheicher 1999, S. 103f. Zu den Kunst- und Memorialprojekten Maximilians vgl. auch Lüken 1998. Zum Zusammenhang von Monumentum und Memoria in der Antike vgl. Häusle 1980. [zurück]
[59] Vgl. Graf 1998, S. 9f.; Paravicini 1998, S. 328 Anm. 6, jeweils mit weiterer Literatur. [zurück]
[60] Vgl. Schmidt 1999, S. 76. [zurück]
[61] Vgl. Paravicini 1998, S. 366-368. [zurück]
[62] Vgl. Graf 1996. Es gibt zwar eine neue kunsthistorische Monographie zu diesem Thema (Schmidt 1999), doch führt diese methodisch leider nicht weiter, denn eine solide historische Kontextualisierung sucht man in ihr vergebens. Immerhin bemüht sich Schmidt 1999, S. 74-81 um eine differenzierte Sicht der Architektur Friedrichs III. [zurück]
[63] Vgl. Schmidt 1999, S. 107. Eine Auswahlbibliographie zu retrospektiven Tendenzen und früher Denkmalpflege liegt online vor: http://www.uni-koblenz.de/~graf/retro.htm. [zurück]
[64] Lorenz 1989, S. 7; vgl. Götz-Mohr 1986, S. 70. [zurück]
[65] Müller 1977, S. 154. [zurück]
[66] Vgl. Wentzel 1948. [zurück]
[67] Vgl. jüngst Haider 1998, doch leider ohne Vergleichsbeispiele aus dem deutschen Raum. Beachtung verdient auch die Ausgestaltung des Rituals der Grundsteinlegung. Als Maximilian 1500 den ersten Stein zum Chorneubau von St. Ulrich und Afra in Augsbzurg legte, verwandte er silbernes Handwerkszeug, vgl. Bischoff 1999, S. 254f. [zurück]
[68] Burckhardt 1981, S. 172-184 (im zweiten Abschnitt "Entwicklung des Individuums"). [zurück]
[69] Huizinga 1975, S. 89. [zurück]
[70] Kantorowicz 1990, S. 283f. [zurück]
[71] Müller 1997. [zurück]
[72] Althoff 1988, S. 298. [zurück]
[73] Hartmann von Aue 1981, Verse 16-17; vgl. Wenzel 1995, S. 157. [zurück]
[74] Peter Suchenwirt's Werke 1827, Nr. III Verse 100f.; vgl. Brinker 1987, S. 237. [zurück]
[75] Schillers Werke 1983, S. 191f. [zurück]
[76] Keen 1991, S. 213. Zum Heroldswesen vgl. jüngst Ranft 2000, S. 117-123 und die dort zusammengestellte Literatur. Vgl. auch Graf 1998, S. 7-9. [zurück]
[77] Nolte 1983, S. 43. [zurück]
[78] Vgl. Ranft 1994, S. 254. [zurück]
[79] Vgl. aber die Kritik von Brinker 1987, S. 78-84 an Nolte 1983, S. 30-42. Aufgrund seiner Kenntnis des lateinischen Funeralschrifttums übt D'Avray 1994, S. 282f. Anm. 10 ebenfalls Kritik an Noltes Auffassungen. [zurück]
[80] Vgl. Keen 1991, S. 293. [zurück]
[81] Ritterorden und Adelsgesellschaften 1991, S. 349 Nr. 70; vgl. ebd., S. 27. Zu überlieferter pfälzischer Heroldsdichtung aus dem Ende des 15. Jahrhunderts vgl. Studt 1992, S. 86f. [zurück]
[82] Vgl. etwa Thiele-Dorlamm 2000, ein wissenschaftlich nur sehr bedingt verwertbares Buch. [zurück]
[83] Oexle 1998, S. 340. [zurück]
[84] Vgl. auch die Skepsis von Spieß 2000, S. 115f. zur Frage des adeligen Hausbewußtseins. [zurück]
[85] Vgl. zum Topos literarischer Unsterblichkeit Murphy 1997. [zurück]
[86] Vgl. Murphy 1997, S. 75. [zurück]
[87] Vgl. Krüger 1984. [zurück]
[88] Lüdeke 1882, S. 176. 1565 schrieb der Chronist Egidius Tschudi seinem Verwandten, dem Abt von Pfäfers: "Das wir Ue. g. ein ewigen guten nachnamen geberen, und unserm blutstammen ein grosser rum und eer sind" (Wegelin 1849, S. 193). [zurück]
[89] Hofacker 1989, S. 177. [zurück]
[90] Vgl. etwa Gurjewitsch 1994, S. 52f.: "Die Vorsorge für den Nachruhm durchzieht die gesamte germanische Dichtung". Oder Müller 1998, S. 256 zum "Biterolf": "Gekämpft wird nur, wenn für den Nachruhm etwas herausspringt". [zurück]
[91] So Johannsen 1979. [zurück]
[92] Zum Denkmalbegriff vgl. Graf 1998, S. 1f. [zurück]
[93] Vgl. Widder 1989. [zurück]
[94] Vgl. dazu die Hinweise bei Graf 2000b, S. 265f. [zurück]
[95] Vgl. etwa Schmid 1999; Mertens 1997. [zurück]
[96] Vgl. dazu meine Skizze: Graf 1998. [zurück]
[97] Ritter 1936, S. 363 sagt, Friedrichs Handeln zeige "einen neuen Stil deutschen Fürstentums". [zurück]
[98] Ergänzend sei auf die Forschungen zu Herzog Eberhard im Bart von Württemberg hingewiesen: Graf 1993; Graf 1998, S. 3; Eberhard im Bart und die Wallfahrt nach Jerusalem 1998; Mertens 2000. [zurück]
Literaturverzeichnis
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